Garantieverlust bei Besuch in freier Werksatt? |
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Mittwoch, den 06. März 2013 um 12:04 Uhr |
Viele Neuwagenfahrer sind verunsichert, wenn ihr Fahrzeug - welches noch Herstellergarantie hat - einen Werkstattbesuch benötigt. Es stellt sich dann die Frage, ob beim Besuch sogenannter freier Werkstätten, die Garantie des Herstellers erlischt. Diese Frage ist nicht unbegründet, da bei den meisten Herstellern dieser Passus im Fristenheft, in der Bedienungsanleitung oder gar im Kaufvertrag vermerkt ist. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Garantie erhalten bleibt! Laut EU-Kommission aus dem Jahre 2010 ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller rechtswidrig. Freie Werkstätten hätten das Recht, Fahrzeuge auch in der Garantiezeit zu warten oder zu reparieren, ohne dass der Halter seine Garantieansprüche verliert. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) weist darauf hin, dass weder die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung noch die Garantieansprüche entfallen dürfen, wenn Wartungs- oder Inspektionsarbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt werden. Dies gilt auch für Verschleiß- und Unfallreparaturen. Ein VErmerk auf der Rechnung oder im Serviceheft, dass die Arbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden, sollte jedoch nicht fehlen. Freilich gilt dies nicht, wenn die gesetzliche Sachmängelhaftung greift oder ein Garantiefall vorliegt. Hier muss natürlich die Fachwerksatt aufgesucht werden, da bei der Sachmängelhaftung der Verkäufer und beim Garantiefall der Hersteller für den Schaden haftet und die Reparaturkosten auch übernimmt. Sollten sog. Kulanzfälle geltend gemacht werden, ist es jedoch von Vorteil, wenn man vorher stets bei der Fachwerksatt war. Demnach liegt die Entscheidung beim Autofahrer, ob er sein Auto in eine freie Werkstatt oder in eine Fachwerkstatt gibt. Ausnahmen bilden im Übrigen Rückrufaktionen oder die Beseitigung von Produktionsfehlern. In diesen Fällen kann der Hersteller natürlich vorschreiben, dass eine Fachwerkstatt aufzusuchen ist. Der Hersteller kann auch vorschreiben, welche Teile in diesen Fällen auszutauschen sind. Dies liegt schon alleine daran, weil der Hersteller die Kosten für Rückrufaktionen und Produktionsfehlerbehebung zu übernehmen hat. |