Wohnung leer - und die Kosten? |
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Mittwoch, den 25. März 2009 um 11:35 Uhr |
Bundesfinanzhof - Urteil vom 28.10.2008 - IX R 1/07 Grundsätzlich ist es schön, Eigentümer zu sein. Aber auch eine leer stehende Wohnung kostet Geld. Und dies gleich in zweierlei Hinsicht. Zum Einen fallen Nebenkosten und Rücklagen an, zum Anderen hält auch der "Fiskus" seine Hände auf - zum Beispiel wegen der Grundsteuer. Steht jedoch eine bisher selbstgenutzte Wohnung längere Zeit leer, können die laufenden Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies bedingt jedoch gewisse Voraussetzungen: Es müssen Versuche nachgewiesen werden, dass Mieter gesucht wurden. Dies kann mittels Annoncen geschehen. Natürlich müssen diese Bemühungen auch erfolglos geblieben sein. Allerdings genügt für den Nachweis nicht das zwei bis dreimalige annoncieren. Eine regelmäßige Schaltung von Inseraten müssen Sie nachweisen können. Gleichfalls besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Minderung der Grundsteuer zu stellen. Hierbei können Sie bis zu 50 % der Grundsteuer sparen. Bei wem Sie den Antrag stellen müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung, da dies in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. |