Der Anhörungsbogen - was nun? |
![]() |
![]() |
Gerade in den Fällen, in denen ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden, da dieser die Ermittlungsakten einsehen darf. Weiterhin ist wichtig zu erwähnen, dass Sie gegenüber der Polizei keine Aussage tätigen müssen, ebensowenig müssen Sie einer Ladung dorthin folgen. Letztlich haben Familienmitglieder auch im Bußgeldverfahren ein Zugnisverweigerungsrecht, so dass auch in diesen Fällen keine Aussage getroffen werden muss. Das Führen eines Fahrtenbuches kann dem Halter letztlich auferlegt werden. Meist wird die Auflage jedoch beschränkt in Bezug auf Dauer und Fahrzeug. Diese Maßnahme setzt jedoch voraus, dass die Ermittlungen gegen den Halter ca. 2 Wochen nach dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß erfolgen müssen. Dies ist der Ordnungsbehörde oft nicht möglich! |